Berufsbild und Aufgabenfelder


Aufgaben- und Einsatzgebiete

  • Schulgesundheitspflege
  • Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht
  • Tuberkulosefürsorge
  • Impfwesen
  • Mitwirkung bei der Gesundheitserziehung bzw. – aufklärung zu jedem gegebenen Anlass im übertragenen Aufgabenbereich
  • Dokumentation und Statistik
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Gehalt der Sozialmedizinischen Assistentinnen

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erfolgt nach den Richtlinien für die Eingruppierung der Fachkräfte der Sozialmedizin nach TV-L

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erfolgt die Eingruppierung abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in die Entgeltgruppe 6, 7 oder 8 TV-L. 



Aufgaben in der Tuberkulosefürsorge

Die Fachkraft der Sozialmedizin hat in der Tuberkulosefürsorge betreuende und koordinierende Aufgaben und führt diese unter Weisung des Amtsarztes aus. Nach Eingang der Tuberkulosemeldung an das Gesundheitsamt wird auf der gesetzlichen Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine sog. Umgebungsuntersuchung eingeleitet. Dabei werden Personen ermittelt, die sich durch den Tuberkuloseerkrankten infiziert haben könnten, sowie nach der Infektionsquelle des Indexpatienten geforscht. Nach Weisung des Amtsarztes werden für die betroffenen Personen von der Fachkraft der Sozialmedizin Labor- oder Röntgenuntersuchungen organisiert. Sie ist verantwortlich für die Aktenführung und Verwaltung von Befunden. Dies erfolgt auch digital durch entsprechende Fachanwendungen. Die Fachkraft der Sozialmedizin hält Kontakt zu den Patienten und Kontaktpersonen, sowie zu den Hausärzten. 



Aufgaben in der Schulgesundheitspflege 

Die Fachkraft der Sozialmedizin führt bei allen Kindern, die in den nächsten zwei Jahren schulpflichtig werden, ein standardisiertes Screening bei der Schuleingangsuntersuchung durch auf Grundlage des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens sowie des Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetzes. Dieses Screening umfasst einen Hör- sowie Sehtest, ebenso wird das Sprach- und Kognitionsvermögen des Kindes geprüft und dokumentiert. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wird der Impfstatus des Kindes überprüft, die Ergebnisse und Durchführung der Pflichtuntersuchungen U8 und / oder U9 sowie auch die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes erfasst. Die Fachkraft der Sozialmedizin koordiniert die Einbestellung der Kinder und ihrer Eltern ins Gesundheitsamt bzw. die Untersuchungstage im Kindergarten. Sie führt die Screenings selbstständig durch und dokumentiert die Ergebnisse anhand der Fachanwendungen digital oder auf Karteikarten.



Aufgaben im Impfwesen

Die Fachkraft der Sozialmedizin ist im Bereich Impfwesen zuständig für die Kontrolle der Impfbücher der Schüler der 6. Jahrgangsstufen aller Schulen in Bayern auf Grundlage des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes. Die Ergebnisse werden anonymisiert ausgewertet, um einen Überblick über die Impfsituation der Kinder in dieser Altersgruppe zu erhalten. Bei der Durchsicht der Impfbücher wird für jedes Kind eine Impfempfehlung anhand der aktuellen STIKO-Empfehlungen abgegeben, in der auf versäumte oder Impfungen hingewiesen wird. Die Fachkraft der Sozialmedizin koordiniert eigenständig die notwendigen organisatorischen Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Schulen.

Aufgaben in der FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht)

Die Fachkraft der Sozialmedizin nimmt als Mitglied eines multiprofessionellen Teams an Begehungen von Alten- und Behinderteneinrichtungen teil. Die Einrichtungen werden von diesem Team (Verwaltungskraft, Arzt, Sozialpädagoge und Fachkraft der Sozialmedizin) unangemeldet turnusmäßig und bei Beschwerden anlassbezogen begangen auf Grundlage des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Die Fachkraft der Sozialmedizin übernimmt dabei die pflegefachliche Begutachtung der Bewohner. Sie beurteilt als Hauptaufgabe eigenständig, ob die pflegerische Versorgung der Bewohner angemessen durchgeführt und dokumentiert wird und berät die Einrichtungen zur Qualitätsverbesserung. Über jede Begehung erstellt die Fachkraft der Sozialmedizin einen Teilbericht, der in einen Prüfbescheid der FQA Eingang findet. Bei Feststellung von Pflegemängeln formuliert die Fachkraft der Sozialmedizin dazu in ihrem Bericht Sachverhalte und Begründungen und spricht ggf. Anordnungen zur Abstellung der vorgefundenen Mängel aus.